Praxis an der Remise
Physiotherapie · Feldenkrais · Integrative Körpertherapie
Berlin-Friedrichshain

Organisatorisches

Anfragen können per mail gestellt werden.
Die Terminvereinbarung selber sollte persönlich oder telefonisch erfolgen.
Die vereinbarten Termine gelten als verbindlich, Absagen müssen bis spätestens 24 Stunden vorher erfolgen, ansonsten muss der Termin in Rechnung gestellt werden.

Zur ersten Behandlung sind mitzubringen:

  • die Verordnung,
  • die Versichertenkarte,
  • ein Kalender,
  • ein Handtuch
  • Socken, wenn Sie barfuß kommen

Hausbesuche sind grundsätzlich möglich. Sie sollten im unmittelbaren Umkreis der Praxis liegen und sind bitte direkt zu erfragen.

Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse

Zuzahlung:

Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse wird eine finanzielle Eigenbeteiligung vorgeschrieben: Diese beträgt 10% Eigenanteil an den Behandlungskosten und 10 Euro Rezeptgebühr. 
Sie ist zur 2. oder 3. Behandlung zu entrichten.
Eine Kartenzahlung ist möglich.
Der Beginn der Therapie soll innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum erfolgen.

Behandlungsfrequenz und –dauer:

Je nach Vorgabe des verordnenden Arztes / Ärztin erfolgen die Behandlungen in der Regel 1-2x wöchentlich. Für die physiotherapeutischen Behandlungen werden halbstündige Termine vergeben. Die Krankenkassen schreiben in der Regel eine Behandlungsdauer von 15 – 25 Minuten vor.

Mitglieder einer privaten Krankenkasse

Mitglieder einer privaten Krankenkasse schließen vor Beginn der Behandlungen einen Behandlungsvertrag mit der Praxis ab.
Für sie gelten nicht so enge Behandlungsregeln wie für gesetzlich Versicherte.
Im Behandlungsvertrag werden auch die anfallenden Kosten aufgeführt.
Diese werden nach Beendigung der vom Arzt verordneten Behandlungsserie in Rechnung gestellt und sind dann innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
Die aktuellen Kosten sind unter „Preise“ aufgeführt.
Sie entsprechen im Prinzip dem 1,7-fachen Satz der Ersatzkassen.

Beihilfe Berechtigte Personen

Für „Beihilfe berechtigte Personen“ gilt das gleiche wie für Privatversicherte.
Die Preise unterscheiden sich jedoch etwas.
Wie in einem offiziellen Schreiben des Bundesinnenministeriums vom 20.09.18 dargelegt ist, bedeutet die Kostenerstattung nur einen „Sockelbetrag“ der tatsächlichen Behandlungskosten. Die Mehrkosten sind vom Versicherten selber zu tragen.
Das Schreiben des BMI kann in der Praxis nachgelesen werden.